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Haare und Nägel in Dhul-Hijjah: Was der Fiqh sagt

Zainab El-Sayed – Autorin bei NamazWorldvon Zainab El-Sayed·4. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Wer die Qurbani opfern möchte, kennt vielleicht diesen Moment: Der erste Tag des Dhul-Hijjah rückt näher, und auf dem Friseurstuhl sitzt man lieber nicht mehr. Hintergrund ist ein Hadith, der im Alltag selten erklärt wird, aber fiqh-rechtlich klare Konsequenzen hat.

Der Hadith und sein Adressat

Umm Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, berichtete: Der Prophet, Friede und Segen auf ihm, sagte: "Wenn jemand von euch den Neumond von Dhul-Hijjah sieht und die Absicht hat zu opfern, der soll sich von Haaren und Nägeln fernhalten, bis er geschlachtet hat." (Sahih Muslim, Nr. 1977)

Entscheidend ist das Wort "wer die Absicht hat zu opfern". Der Hadith richtet sich nicht an alle Muslime, sondern ausschließlich an diejenige Person, die formell opfert. Kinder der Familie, der Ehepartner ohne eigenes Opfertier: für sie gilt dieses Gebot nicht.

Was sagen die vier Rechtsschulen?

Hier weichen die Positionen tatsächlich voneinander ab, und wer das nicht weiß, landet schnell in Verwirrung.

Die Hanbali-Schule hält das Schneiden von Haaren und Nägeln in den ersten zehn Tagen des Dhul-Hijjah für denjenigen, der opfern will, für haram. Imam Ahmad stützt sich dabei auf den Wortlaut des Hadithes. Ibn Qudama bestätigt diese Position in Al-Mughni.

Schafiiten und Malikiten bewerten es als makruh, also missbilligt, ohne den Status eines Verbotes. Imam an-Nawawi schreibt im Al-Majmu klar: "Die korrekte Ansicht unseres Madhab ist, dass es makruh ist."

Bei den Hanafiten gilt es als mustahabb, empfehlenswert. Eine Form der spirituellen Solidarität mit den Hajjis, die im Ihram-Zustand ebenfalls keine Haare oder Nägel schneiden. Keine Sünde, wenn man es nicht tut. Eine Tugend, wenn man es einhält.

Aus meiner Beratungsarbeit kenne ich die Frage gut: "Welche Schule soll ich befolgen?" Die praktische Antwort: Wer kann, schneidet Haare und Nägel kurz vor dem Dhul-Hijjah-Beginn. Dann stellt sich die Frage nicht mehr.

Was passiert, wenn man es versehentlich getan hat?

Nichts, was die Qurbani ungültig macht. Wer vergisst und Haare oder Nägel schneidet, soll Istighfar sprechen. Eine Kaffarah gibt es nicht, kein Sühneritual, keine Ersatzhandlung. Die Schlachtung selbst bleibt gültig.

Das betont auch Ibn Uthaymin in Fatawa Arkan al-Islam: Das Gebot betrifft die äußere Praxis, nicht die Gültigkeit des Opfers.

Für wen in der Familie gilt es?

Nur die Person, die das Opfertier formell schlachtet oder schlachten lässt. In vielen Familien in Deutschland wird ein Tier über eine Organisation beauftragt. In dem Fall gilt: Wer den Auftrag im eigenen Namen erteilt, ist der Opfernde.

Mehrere Familienangehörige teilen sich ein Tier? Bei Rindern und Kamelen ist das bis zu sieben Personen erlaubt. Jede dieser Personen gilt dann als Opfernde und sollte nach der Hanbali-Position auf Haar- und Nagelschneiden verzichten. Wer der Hanafi-Schule folgt, für den ist es eine Empfehlung ohne Verbindlichkeit.

Der tiefere Zusammenhang

Die klassische Erklärung zieht eine Linie zum Hajj: Der Ihram-Zustand der Pilgernden verbietet Haarschneiden und Nagelschneiden. Wer zu Hause bleibt und trotzdem opfert, verbindet sich durch dasselbe äußere Zeichen mit den Millionen in Mekka. Eine stille Gemeinschaft.

Wer mehr über die ersten zehn Tage erfahren möchte, findet auf NamazWorld einen ausführlichen Artikel über die ersten zehn Tage des Dhul-Hijjah. Und wer die Fiqh-Regeln der Qurbani im Überblick braucht, dem empfehle ich unseren Beitrag zu den Regeln des Opferfestes.

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