← Zuruck zum Blog
Ramadan

Fasten in der Schwangerschaft: Was der Islam erlaubt

Layla Bouazizi – Autorin bei NamazWorldvon Layla Bouazizi·13. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Der Ramadan ist für viele Muslimas die intensivste Zeit des Jahres. Und dann kommt die Schwangerschaft, oder ein Säugling, der gestillt werden muss. Plötzlich steht die Frage im Raum: Darf ich überhaupt fasten? Muss ich? Und wenn ich verzichte: Bin ich dann schlechter dran als die anderen?

Diese Frage begegnet mir oft. Von Frauen, die sich schuldig fühlen, wenn sie morgens frühstücken während alle anderen noch schlafen. Von solchen, die trotz Ärztewarnung durchgehalten haben, weil sie nicht auffallen wollten. Die Antwort des Islam ist klar und gnädig. Nicht weich formuliert, sondern rechtlich präzise.

Was der Fiqh wirklich sagt

Sure 2:184 nennt ausdrücklich, dass Kranke und Reisende Tage nachholen dürfen. Schwangere und Stillende werden in der Hadith-Überlieferung in dieselbe Kategorie eingeordnet. Imam at-Tirmidhi überliefert von Anas ibn Malik al-Ka'bi, dass der Prophet, Friede sei mit ihm, sagte:

"Allah hat dem Reisenden das Fasten und das halbe Gebet erlassen, ebenso der Schwangeren und der Stillenden das Fasten." (Sunan at-Tirmidhi, Nr. 715, hasan)

Das ist kein Sonderrecht, das man sich erstreiten muss. Es ist eine eingebaute Regelung.

Alle vier Rechtsschulen sind sich einig: Schwangere und Stillende dürfen fasten lassen, wenn das Fasten ihnen oder dem Kind schaden könnte. Wo sie sich unterscheiden, ist die Frage, ob nachgeholt oder Fidya gezahlt werden muss.

Nachholen oder Fidya: Was konkret gilt

Das ist der Punkt, an dem die meisten unsicher werden.

Hanafi-Madhhab: Schwangere und Stillende holen alle ausgefallenen Tage nach. Keine Fidya. Shafi'i und Hanbali: Wer wegen des Kindes (nicht wegen eigener Schwäche) nicht fastet, zahlt zusätzlich zur Nachholung für jeden Tag eine Fidya, also etwa 1,5 bis 2 kg Nahrungsmittel oder deren Gegenwert an Bedürftige. Maliki-Madhhab: Nur Nachholung, keine Fidya für Schwangere. Für Stillende unter bestimmten Bedingungen möglicherweise Fidya.

Jede Frau sollte mit der Rechtsschule verfahren, der ihre Familie folgt. Wer in Deutschland ohne klaren Madhhab aufgewachsen ist, kann eine vertrauenswürdige Gelehrte fragen. Was unter keinen Umständen geht: die Tage einfach vergessen und keine der beiden Pflichten erfüllen.

Für den praktischen Prozess der Nachholung findest du alles Wichtige im Artikel über versäumte Fastentage nachholen.

Kein Verzicht auf Spiritualität

Gesellschaftlicher Druck in Ramadan ist real. Wer in der Familie oder Gemeinde als einzige nicht fastet, fühlt sich oft unwohl. Obwohl sie genau das tut, was ihr Islam vorschreibt.

Allah sagt in Sure 2:185: "Allah will es euch leicht machen und will es euch nicht schwer machen." Das ist keine beruhigende Floskel. Es ist die Absicht hinter der Regelung. Eine Schwangerschaft ist kein verminderter Islam. Es ist eine andere Art, diesen Monat zu erleben.

Viele Frauen berichten, dass die Ramadan-Zeit ohne Fasten ihnen Raum gibt für längeres Quran-Lesen, mehr Dua und andere Formen der Annäherung an Allah, die sonst zu kurz kommen. Der Tasbih lässt sich auch ohne leeren Magen zählen. Die Tasbih-Praxis auf NamazWorld ist eine der leichtesten Formen des Dhikr, gerade in Momenten, in denen der Körper gerade viel trägt.

Wann der Arztbesuch zuerst kommt

Die islamische Regelung setzt eine Einschätzung voraus: Besteht ein Schaden für Mutter oder Kind? Diese Einschätzung liegt nicht allein beim Gefühl. Der Arzt oder die Ärztin liefert die medizinische Grundlage.

Wer trotz ärztlicher Bedenken fastet, weil andere auch durchhalten, handelt nicht frömmer. Sie handelt fahrlässig. Der islamische Rechtsrahmen ist ausdrücklich auf Schutz ausgelegt. Hifz an-Nafs, die Unversehrtheit des Lebens, ist eines der fünf Grundprinzipien der Scharia. Das gilt für das werdende Leben ebenso wie für die Mutter.

Wer die Sechs Tage des Shawwal nachholen möchte: Laut Mehrheitsmeinung der Gelehrten zählen sie erst, nachdem der verpflichtende Qada abgeschlossen ist. Mehr dazu im Artikel über das Shawwal-Fasten und seine Regeln.

Was bleibt

Der Ramadan dieser Schwangerschaft bleibt ein Ramadan. Die Tage wurden gezählt, die Niyyah war da, der Glaube bleibt unberührt. Was jetzt fehlt, wird nachgeholt. Und was bleibt, ist das Wissen, dass dieser Körper gerade etwas vollbringt, das kein Fasten ersetzen kann.

Kennst du das Gefühl, einem Monat zuzuschauen, statt mittendrin zu sein? Dann lies Sure 2:286: "Allah belastet keine Seele über ihr Vermögen." Das gilt auch hier. Besonders hier.

Teilen:

Ahnliche Beitrage

Beliebte Städte